BESCHLUSS NR. XXX/194/26
DES STADTRATS VON BRODY
vom 29. September 2026
zur Änderung des Beschlusses Nr. XV/112/25 des Stadtrats von Brody vom 24. Juni 2025 über die Festlegung der Regeln für die Nutzung des ehemals militärisch genutzten Geländes mit der Bezeichnung „Bunkrowy Las“ in der Gemarkung Jeziory Wysokie
Aufgrund von Art. 40 Abs. 3 und 4 des Gesetzes vom 8. März 1990 über die kommunale Selbstverwaltung (konsolidierte Fassung: polnisches Gesetzblatt von 2026, Pos. 662, in der jeweils geänderten Fassung)
wird Folgendes beschlossen:
§ 1.
Im Beschluss Nr. XV/112/25 des Stadtrats von Brody vom 24. Juni 2025 über die Festlegung der Regeln für die Nutzung des ehemals militärisch genutzten Geländes mit der Bezeichnung „Bunkrowy Las“ in der Gemarkung Jeziory Wysokie werden folgende Änderungen vorgenommen:
§ 4 erhält folgende Fassung:
- „Die touristische Nutzung ist ausschließlich auf Beton- und Asphaltwegen, die als Verkehrswege dienen, sowie auf eindeutig von Gästeführern markierten Routen zulässig. Der Aufenthalt und die Fortbewegung auf anderen Wegen sowie auf dem übrigen Gelände sind verboten.“
- Personen, die für die Organisation, Führung, Beaufsichtigung und Kontrolle von Ausflügen verantwortlich sind, sollen einen Ausweis und/oder einen Identifikationsausweis als Gästeführer bei sich tragen (an sichtbarer Stelle).
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Die touristische Nutzung des ehemaligen Militärgeländes darf in Gruppen von höchstens 30 Personen unter Leitung und nach vorheriger Anmeldung eines vom Geländeverwalter bevollmächtigten Mitarbeiters sowie individuell mit einem in der App „Szlakiem Bunkrowego Lasu“ gekauften Ticket erfolgen. Der Geländeverwalter ist verpflichtet, den Antrag auf Erteilung einer Bevollmächtigung bis zum 15. Januar eines jeden Jahres, spätestens jedoch 7 Tage vor dem ersten geplanten Ausflug, abzusenden. Die Bevollmächtigung wird vom Bürgermeister von Brody innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Genehmigungsantrags und unbedingt vor dem ersten geplanten Ausflug erteilt.“
In § 5 wird Abs. 2 gestrichen.
§ 5 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Der Bürgermeister von Brody wird ermächtigt, im Wege der Verwaltung [Wortlaut des polnischen Originals: „w drodze zarządzania“] das Muster der in Abs. 1 genannten Mitteilung sowie der Erklärung über die Kenntnisnahme der Besucher- und Aufenthaltsordnung für das Gelände des Bunkrowy Las festzulegen. Die mobile App wird der für die Überwachung der Daten zu Ticketkauftransaktionen zuständigen Person automatisch eine Mitteilung über den Ticketkauf und die Kenntnisnahme der Besucherordnung übermitteln.“
§ 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „Das Stadtamt Brody, die Staatsforsten, der Geländeverwalter und andere befugte Dienste dürfen den Zutritt zum Gelände vorübergehend untersagen oder den zur Besichtigung zugänglichen Bereich teilweise einschränken. Zugleich sind bei Waldbrandgefahrenstufe II und III die Organisation von Ausflügen und Besichtigungen jeglicher Art verboten.“
§ 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Für die Erteilung der in § 5 genannten einmaligen Genehmigungen wird eine Gebühr von 30 PLN pro Person für ein Normalticket und von 15 PLN pro Person für ein ermäßigtes Ticket festgelegt. Auf der Website der Stiftung Rokita sollen folgende Optionen zur Ticketauswahl verfügbar sein: Normalticket, ermäßigtes Ticket, polnische Großfamilienkarte (Karta Dużej Rodziny), 72-Stunden-Pass, Veranstaltung der Stiftung Rokita sowie Ticket mit Gästeführung (der Termin wird gesondert vereinbart). Anspruch auf ermäßigte Tickets haben: Schülerinnen und Schüler von Grund- und weiterführenden Schulen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gegen Vorlage eines Schülerausweises, Studierende bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres gegen Vorlage eines Studierendenausweises, Personen nach Vollendung des 60. Lebensjahres gegen Vorlage eines Identitätsnachweises sowie Menschen mit Behinderungen gegen Vorlage eines Ausweises oder eines entsprechenden Bescheids über eine Behinderung beziehungsweise Invalidität.“
§ 8 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Die erzielten Mittel sind Einnahmen des Geländeverwalters, d. h. der Stiftung Rokita, und werden vollständig für Aufgaben zur Gewährleistung von Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit sowie zu 30 % für Werbung verwendet Es wird § 8a mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Die Stiftung „Rokita“ verpflichtet sich, eine Website und eine mobile App einzurichten, in denen alle Interessierten wesentliche Themen, Regelungen und Informationen zum Aufenthalt und zur Besichtigung des ehemals militärisch genutzten Geländes „Bunkrowy Las“ finden können. Beide Angebote werden in drei Sprachen (Polnisch, Englisch und Deutsch) verfügbar sein, um auch außerhalb Polens wohnenden Personen den Zugang zu Informationen und den Kauf von Eintrittskarten zu ermöglichen.“
Es wird § 8b mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Die Gebühr kann online bezahlt werden, indem man die Website der Stiftung „Rokita“ aufruft oder die offline nutzbare mobile App mit GPS-Navigation namens „Szlakiem Bunkrowego Lasu“ herunterlädt und im Bereich „Moje bilety“ („Meine Tickets“) ein Ticket kauft. Der Ticketkauf bedeutet die Zustimmung zu den Regeln und zur Besucherordnung, die der kaufenden Person vor der endgültigen Bestätigung des Ticketkaufs angezeigt werden.
§ 2.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird der Bürgermeister von Brody beauftragt.
§ 3.
Der Beschluss tritt nach Ablauf von 14 Tagen ab seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Woiwodschaft Lebus in Kraft.
Vorsitzende des Stadtrats
Małgorzata Wawrzyniak
Dokument-ID des Originals: 770613BA-95F9-4C04-97F6-40CC480FF039. Im Original als unterzeichnet gekennzeichnet.